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Allgemeıne Zahlungs- und Lıeferbedıngungen B2B

§ 1 Allgemeines

1.1 Die nach­fol­gen­den Bedin­gun­gen haben Gültigkeit für alle unsere Ange­bote, Verkäufe, Liefer­un­gen und Leis­tun­gen und wer­den Inhalt des Ver­trages. Sie gel­ten nicht, wenn unser Ver­tragspart­ner eine Pri­vat­per­son ist und nicht beru­flich oder gewerblich han­delt. Sie gel­ten auch für alle kün­fti­gen Geschäfts­beziehun­gen, auch wenn sie nicht noch ein­mal aus­drück­lich vere­in­bart werden.

1.2 Abwe­ichen­den oder ergänzen­den All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen des Käufers wider­sprechen wir hier­mit aus­drück­lich. Sie gel­ten auch dann nicht, wenn der Käufer sie sein­er Bestel­lung oder son­sti­gen Erk­lärung zugrunde gelegt hat.

§ 2 Ange­bote und Aufträge

2.1 Unsere Ange­bote sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlich­er Form als verbindlich beze­ich­net sind. Ein wirk­samer Ver­trag kommt daher erst durch unsere Auf­trags­bestä­ti­gung oder die Aus­liefer­ung der Ware zustande.

2.2 Maßangaben, Gewichte, Abbil­dun­gen, Zeich­nun­gen sowie andere Unter­la­gen, die zu unseren unverbindlichen Ange­boten gehören, bleiben in unserem Eigen­tum und sind nur annäh­ernd Maß gebend. Nur bei aus­drück­lich­er schriftlich­er Bestä­ti­gung durch uns kön­nen sie verbindlich­er Ver­tragsin­halt werden.

§ 3 Widerrufsrecht

3.1 Ver­brauch­ern ste­ht grund­sät­zlich ein Wider­ruf­s­recht im Sinne unser­er Wider­rufs­belehrung zu. Nähere Infor­ma­tio­nen zum Wider­ruf­s­recht ergeben sich aus unser­er Widerrufsbelehrung.

3.2 Ein Wider­ruf­s­recht im Sinne unser­er Wider­rufs­belehrung wird auch Kun­den im Sinne des B2B eingeräumt.

§ 4 Zweifel­hafte Zahlungsfähigkeit

4.1 Wer­den uns nach Ver­tragss­chluss Umstände bekan­nt, die Zweifel an der Zahlungs­fähigkeit des Käufers begrün­den, kön­nen wir weit­ere LiVo­rauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir kön­nen dem Käufer für die Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist set­zen und vom Ver­trag zurück­treten, wenn die Vorauszahlung nicht frist­gemäß bei uns einge­ht; der Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicher­heit durch Bankbürgschaft leis­ten. Haben wir die Ware bere­its geliefert, so wird der Kauf­preis ungeachtet vere­in­barter Zahlungs­fris­ten sofort ohne Abzug fällig.

4.2 Zweifel an der Zahlungs­fähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begrün­det, wenn ein Antrag auf Eröff­nung des Insol­ven­zver­fahrens über sein Ver­mö­gen gestellt wurde oder er Zahlun­gen an uns oder Dritte nicht pünk­tlich leistet.

§ 5 Preise

5.1 Unsere Preise gel­ten „ab Werk“ sofern keine abwe­ichende Vere­in­barung mit dem Käufer getrof­fen wurde. Die Ver­pack­ungskosten sind im Preis enthalten.

5.2 Die geset­zliche Mehrw­ert­s­teuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am Tag der Rech­nungsstel­lung geset­zlich gel­tenden Höhe in der Rech­nung geson­dert ausgewiesen.

5.3 Liegen zwis­chen dem Tag des Ver­tragss­chlusses und dem Tag der Liefer­ung mehr als fünf Monate, ohne dass dies auf ein­er von uns zu vertre­tenden Liefer­verzögerung beruht, kann der Käufer von sein­er Bestel­lung zurück­treten. Er muss den Rück­tritt spätestens am fün­ften Werk­tag nach Erhalt der geän­derten Auf­trags­bestä­ti­gung schriftlich erk­lären. Eine Übersendung per E‑Mail genügt.

§ 6 Lieferzeit

6.1 Alle genan­nten Liefer­t­er­mine sind unverbindlich und gel­ten als nur annäh­ernd vere­in­bart, soweit sie nicht von uns aus­drück­lich als verbindlich beze­ich­net wor­den sind. Bei unverbindlichen Liefer­t­er­mi­nen gilt eine Liefer­ung inner­halb fün­fzig Tage nach der angegebe­nen Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.

6.2 Falls wir schuld­haft eine aus­drück­lich vere­in­barte Frist nicht ein­hal­ten kön­nen oder aus son­sti­gen Grün­den in Verzug ger­at­en, hat uns der Käufer eine angemessene Nach­frist zu gewähren, die mit dem fün­fzehn­ten Verzugstag begin­nt. Nach frucht­losem Ablauf dieser Nach­frist ist der Käufer berechtigt, vom Ver­trag zurückzutreten.

6.3 Wird uns die Leis­tung auf­grund höher­er Gewalt oder aus anderen außergewöhn­lichen und unver­schulde­ten Umstän­den ganz oder teil­weise vorüberge­hend unmöglich oder erhe­blich erschw­ert, so ver­längert sich die vere­in­barte Lieferzeit um die Dauer des Leis­tung­shin­derniss­es. Gle­ich­es gilt für eine geset­zliche oder vom Käufer geset­zte Frist für die Leis­tungser­bringung, ins­beson­dere für Nach­fris­ten bei Verzug.

6.4 Vor Ablauf der gemäß Absatz 3 ver­längerten Lieferzeit bzw. Leis­tungs­frist ist der Käufer wed­er zum Rück­tritt noch zum Schadenser­satz berechtigt. Dauert das Leis­tung­shin­der­nis länger als dreizehn Wochen an, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rück­tritt berechtigt, soweit der Ver­trag noch nicht durchge­führt ist. Ist der Käufer ver­traglich oder geset­zlich (z. B. wegen Inter­esseweg­fall) ohne Nach­frist­set­zung zum Rück­tritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt. 6.5 Bei einem etwaigen Liefer­verzug, soweit er nicht auf Vor­satz oder grober Fahrläs­sigkeit beruht, sind Schadenser­satzansprüche jed­er Art ausgeschlossen.

§ 7 Versand

7.1 Der Ver­sand erfol­gt auf Rech­nung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Ver­ladung der Ware auf ihn über, auch wenn fracht­freie Liefer­ung vere­in­bart ist und/oder der Ver­sand mit unseren eige­nen Fahrzeu­gen erfol­gt. Wir sind nicht verpflichtet, für eine Trans­portver­sicherung zu sorgen.

7.2 Sofern nicht aus­drück­lich schriftlich etwas anderes vere­in­bart wurde, sind wir zu Teil­liefer­un­gen in zumut­barem Umfang berechtigt, die einzeln berech­net wer­den. 

 § 8 Zahlung

8.1 Wir bieten die Zahlarten Vorkasse und Rech­nung. Bei Zahlung per Vorkasse ist die Zahlung sofort nach Ver­tragsab­schluss fäl­lig. Für Über­weisun­gen ist fol­gen­des Kon­to zu nutzen:

Kon­toin­hab­er: Michael Pletat

Bank: VR Bank eG Weimar 

IBAN: DE92 8206 4188 0002 0352 86

BIC: GENODEF1WE1

Unsere Rech­nun­gen sind inner­halb von 10 (zehn) Tagen ab Rech­nungs­da­tum ohne Abzug zu zahlen.

8.2 Der Käufer kommt auch ohne eine Mah­nung unser­er­seits in Verzug, wenn er den Kauf­preis nicht inner­halb von elf Tagen nach Fäl­ligkeit und Zugang der Rech­nung oder ein­er gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­stel­lung zahlt. 

8.3 Gerät der Käufer mit ein­er Zahlung in Verzug, wer­den seine sämtlichen Zahlungsverpflich­tun­gen aus der Geschäftsverbindung mit uns – auch solche, für die Wech­sel gegeben wor­den sind – sofort fäl­lig. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betr­e­f­fend­en Zeit­punkt an Zin­sen in geset­zlich fest­gelegter Höhe zu ver­lan­gen. Der Nach­weis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vor­be­hal­ten. 

8.4 Wech­sel wer­den nur nach vorheriger Vere­in­barung und bei Diskont-Fähigkeit ohne Gewährung eines Skon­tos erfül­lung­shal­ber angenom­men. Auch Zahlun­gen im Scheck-/Wech­selver­fahren wer­den nur erfül­lung­shal­ber angenom­men. Der Kauf­preisanspruch erlis­cht erst nach voll­ständi­ger Ein­lö­sung der Wech­sel. Wech­sel- und Diskontspe­sen wer­den geson­dert berech­net und sind ohne Abzug sofort zu zahlen.

8.5 Der Käufer ist zur Aufrech­nung, auch wenn Män­gel­rü­gen oder Gege­nansprüche gel­tend gemacht wer­den, nur berechtigt, wenn die Gege­nansprüche recht­skräftig fest­gestellt, von dem Verkäufer anerkan­nt wur­den oder unstre­it­ig sind. Zur Ausübung eines Zurück­be­hal­tungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gege­nanspruch auf dem­sel­ben Kaufver­trag beruht.

§ 9 Gewährleistung/Haftung 

9.1 Der Käufer hat die emp­fan­gene Ware auf Voll­ständigkeit, Trans­ports­chä­den, offen­sichtliche Män­gel, Beschaf­fen­heit und deren Eigen­schaften zu unter­suchen. Offen­sichtliche Män­gel sind von dem Käufer inner­halb von ein­er Woche ab Abliefer­ung des Ver­trags­ge­gen­standes schriftlich uns gegenüber zu rügen.

9.2 Wir sind nicht zur Gewährleis­tung verpflichtet, wenn der Käufer einen offen­sichtlichen Man­gel nicht rechtzeit­ig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertre­tender Man­gel an der Ware vor­liegt und von dem Käufer rechtzeit­ig schriftlich gerügt wurde, sind wir — unter Auss­chluss der Rechte des Käufers von dem Ver­trag zurück­zutreten oder den Kauf­preis her­abzuset­zen — zur Nacher­fül­lung verpflichtet, es sei denn, dass wir auf­grund der geset­zlichen Regelung zur Ver­weigerung der Nacher­fül­lung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden einzel­nen Man­gel eine angemessene Frist zur Nacher­fül­lung zu gewähren. 

9.3 Die Nacher­fül­lung kann nach der Wahl des Käufers durch Besei­t­i­gung des Man­gels oder Liefer­ung ein­er neuen Ware erfol­gen. Wir sind berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacher­fül­lung zu ver­weigern, wenn sie nur mit unver­hält­nis­mäßi­gen Kosten ver­bun­den ist. Während der Nacher­fül­lung sind die Her­ab­set­zung des Kauf­preis­es oder der Rück­tritt vom Ver­trag durch den Käufer aus­geschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweit­en verge­blichen Ver­such als fehlgeschla­gen. Ist die Nacher­fül­lung fehlgeschla­gen oder hat der Verkäufer die Nacher­fül­lung ins­ge­samt ver­weigert, kann der Käufer nach sein­er Wahl Her­ab­set­zung des Kauf­preis­es (Min­derung) ver­lan­gen oder den Rück­tritt vom Ver­trag erklären.

9.4 Schadenser­satzansprüche zu den nach­fol­gen­den Bedin­gun­gen wegen des Man­gels kann der Käufer erst gel­tend machen, wenn die Nacher­fül­lung fehlgeschla­gen ist oder die Nacher­fül­lung von uns ver­weigert wird. Das Recht des Käufers zur Gel­tend­machung von weit­erge­hen­den Schadenser­satzansprüchen zu den nach­fol­gen­den Bedin­gun­gen bleibt davon unberührt.

9.5 Für vorsät­zliche oder grob fahrläs­sige Pflichtver­let­zun­gen sowie für Schä­den aus ein­er Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit haften wir uneingeschränkt nach den geset­zlichen Vorschriften. Im Übri­gen haften wir nur, wenn die ver­let­zte Ver­tragspflicht für das Erre­ichen des Ver­tragszwecks erkennbar von wesentlich­er Bedeu­tung ist, und nur begren­zt bis zur Höhe des typ­is­cher­weise vorherse­hbaren Schadens.

9.6 Die Haf­tungs­beschränkung nach Absatz 5 gilt entsprechend für andere als ver­tragliche Schadenser­satzansprüche, ins­beson­dere Ansprüche aus uner­laubter Hand­lung, mit Aus­nahme der Ansprüche nach dem Pro­duk­thaf­tungs­ge­setz. Sie gilt fern­er auch zugun­sten unser­er Angestell­ten, Arbeit­nehmer, Mitar­beit­er, Vertreter und Erfül­lungs­ge­hil­fen. 

9.7 Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile der­sel­ben eine Beschaf­fen­heits- und/oder Halt­barkeits­garantie abgegeben hat, haften wir auch im Rah­men dieser Garantie. Für Schä­den, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaf­fen­heit oder Halt­barkeit beruhen, aber nicht unmit­tel­bar an der Ware ein­treten, haften wir allerd­ings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaf­fen­heits- und Halt­barkeits­garantie erfasst ist.

9.8 Wir haften auch für Schä­den, die durch ein­fache Fahrläs­sigkeit verur­sacht wer­den, soweit diese Fahrläs­sigkeit die Ver­let­zung solch­er Ver­tragspflicht­en bet­rifft, deren Ein­hal­tung für die Erre­ichung des Ver­tragszwecks von beson­der­er Bedeu­tung ist (Kar­di­nalpflicht­en). Wir haften jedoch nur, soweit die Schä­den in typ­is­ch­er Weise mit dem Ver­trag ver­bun­den und vorherse­hbar sind. Bei ein­fachen fahrläs­si­gen Ver­let­zun­gen nicht ver­tragswesentlich­er Nebenpflicht­en haften wir im Übri­gen nicht. Die in §7 enthal­te­nen Haf­tungs­beschränkun­gen gel­ten auch, soweit die Haf­tung für die geset­zlichen Vertreter, lei­t­en­den Angestell­ten und son­sti­gen Erfül­lungs­ge­hil­fen des Verkäufers betrof­fen ist.

9.9 Eine weit­erge­hende Haf­tung ist ohne Rück­sicht auf die Recht­snatur des gel­tend gemacht­en Anspruchs aus­geschlossen. Soweit die Haf­tung des Verkäufers aus­geschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die per­sön­liche Haf­tung sein­er Angestell­ten, Arbeit­nehmer, Mitar­beit­er, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

10.1 Wir behal­ten uns das Eigen­tum an der Ware vor (Vor­be­haltsware), bis zum Ein­gang aller Zahlun­gen aus dem Kaufver­trag. Die geliefer­ten Waren gehen erst dann in das Eigen­tum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeit­en aus der Geschäftsverbindung ein­schließlich Neben­forderun­gen, Schadenser­satzansprüchen und Ein­lö­sun­gen von Schecks und Wech­seln erfüllt hat. Im Fall des Scheck-Wech­sel-Ver­fahrens erlis­cht der Eigen­tumsvor­be­halt in all seinen hier aufge­führten For­men nicht schon mit der Scheck­zahlung, son­dern erst mit der Ein­lö­sung des Wechsels.

10.2 Der Käufer hat uns von allen Zugrif­f­en Drit­ter, ins­beson­dere von Zwangsvoll­streck­ungs­maß­nah­men sowie son­sti­gen Beein­träch­ti­gun­gen seines Eigen­tums unverzüglich schriftlich zu unter­richt­en. Der Käufer hat uns alle Schä­den und Kosten zu erset­zen, die durch einen Ver­stoß gegen diese Verpflich­tung und durch erforder­liche Maß­nah­men zum Schutz gegen Zugriffe Drit­ter entstehen.

10.3 Kommt der Käufer sein­er Zahlungsverpflich­tung trotz ein­er Mah­nung unser­er­seits nicht nach, so kön­nen wir die Her­aus­gabe der noch in seinem Eigen­tum ste­hen­den Vor­be­haltsware ohne vorherige Frist­set­zung ver­lan­gen. Die dabei anfal­l­en­den Trans­portkosten trägt der Käufer. In der Pfän­dung der Vor­be­haltssache durch uns liegt stets ein Rück­tritt vom Ver­trag. Wir sind nach Rück­be­halt der Vor­be­haltsware zu deren Ver­w­er­tung befugt. Der Ver­w­er­tungser­lös wird mit unseren offe­nen Forderun­gen aufgerechnet.

§ 11 Erfüllungsort

11.1 Der Erfül­lung­sort für Zahlun­gen ist 99423 Weimar, Deutschland.

§ 12 Datenverarbeitung

12.1 Der Käufer ist damit ein­ver­standen, dass wir die im Zusam­men­hang mit der Geschäfts­beziehung erhal­te­nen Dat­en über den Käufer unter Beach­tung des Bun­des­daten­schutzge­set­zes für die Erfül­lung eigen­er Geschäft­szwecke ver­ar­beit­en, ins­beson­dere spe­ich­ern oder an eine Kred­itschut­zor­gan­i­sa­tion über­mit­teln, soweit dies im Rah­men der Zweckbes­tim­mung des Ver­trages erfol­gt oder zur Wahrung unser­er berechtigten Inter­essen erforder­lich ist und kein Grund zu der Annahme beste­ht, dass das schutzwürdi­ge Inter­esse des Käufers an dem Auss­chluss der Ver­ar­beitung, ins­beson­dere der Über­mit­tlung, dieser Dat­en überwiegt.

§ 13 Gerichts­stand und anzuwen­den­des Recht

13.1 Für das Ver­tragsver­hält­nis zwis­chen dem Käufer und uns gilt auss­chließlich das Recht der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land, auch wenn der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Aus­land hat. Die Anwen­dung des ein­heitlichen Geset­zes über den inter­na­tionalen Kauf beweglich­er Sachen sowie des Geset­zes über den Abschluss von inter­na­tionalen Kaufverträ­gen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

13.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufver­trag ohne Ein­willi­gung der Verkäufers abzutreten. 

13.3 Ist der Käufer Kauf­mann, juris­tis­che Per­son des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlich­es Son­derver­mö­gen, so ist Gerichts­stand für bei­de Teile — auch für Wech­sel- und Scheck­kla­gen — 99423 Weimar, Deutsch­land. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem all­ge­meinen Gerichts­stand zu verklagen.

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