coxalı — concrete daylıght
mit Sitz in 99423 Weimar/Thüringen, Deutschland, gewährt eine Herstellergarantie von drei Jahren.
•coxalı — concrete daylight garantiert gemäß den hier näher bezeichneten Bedingungen während eines Garantiezeitraums von drei Jahren ab Kauf- bzw. Lieferdatum, dass coxalı-Leuchten bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nach bestem Wissen und Gewissen frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind.
•Diese Herstellergarantie gilt nur in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und nur gegenüber Kunden, die das Produkt in einem Mitgliedstaat der EU oder EFTA erstmalig erworben und in Betrieb genommen haben.
•Die Garantiezeit beginnt mit Übergabe der Leuchte an den Verbraucher oder berechtigten Unternehmer. Die auf den berechtigten Unternehmer entfallenden Garantiezeiten werden nicht auf den Verbraucher angerechnet.
•Die Garantie gilt nur im Zusammenhang mit der originalen Rechnung.
•Die Garantie erstreckt sich auf Material, Konstruktions- und/oder Fabrikationsfehler und umfasst die komplette coxalı-Leuchte.
•Die Garantie gilt nur, wenn die coxalı-Leuchte fachmännisch, gemäß der beigelegten Montageanleitung installiert, durch einen Fachmann angeschlossen und in Betrieb gesetzt wurde.
•Die Garantie erlischt, wenn selbständig Eingriffe, technische Veränderungen und/oder Reparaturen an der coxalı-Leuchte erbracht wurden.
•Die Garantie erlischt, wenn durch Verschmutzung, Anwendungs- und Betriebsfehler, durch höhere Gewalt (wie z.B. Feuer, Blitzschlag, Hochwasser, Stürme, durch Menschen verursachte Gefahren etc.), mechanische Beschädigungen wie z.B. Transportschäden oder durch andere Gewalteinwirkungen, Schäden verursacht werden.
•Die Garantie erlischt, wenn die nach den einschlägigen technischen Normen bzw. produktspezifisch angegebenen zulässigen Grenzwerte für Temperaturen und Spannungen und andere Umweltparameter nicht überschritten werden.
•Die Garantie erlischt, wenn die coxalı-Leuchte nicht in Übereinstimmung mit den vorgegebenen Produkt- und Anwendungsspezifikationen (gemäß aller beigefügten Dokumente wie z.B. Produktdatenblatt, Produktbeschreibung, Montageanleitung etc.) verwendet wurde.
•Die Garantie erlischt in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, resultierend in Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen. Eigentümer von coxalı-Leuchten sollten zur Wahrung ihrer Ansprüche aus dieser Herstellergarantie, innerhalb von 30 Tagen ab Feststellen eines Defektes, schriftlich unter Beifügung einer Kopie der originalen Rechnung, einen entsprechenden Nachweis über den eingetretenen Defekt führen und diesen via info@coxali.de kundtun.
•coxalı-Leuchten sind unikate Designer-Leuchten und können nicht vor Ort und von dritten Personen repariert werden. coxalı-Leuchten müssen im Falle eines Defekts an coxalı, Wagnergasse 30, D‑99423 Weimar, Deutschland zurück gesandt werden. Die Rücksendung muss in jedem Fall in der Originalverpackung erfolgen. Die Originalverpackung kann, z.B. bei eventuellem Verlust, für die Rücksendung leihweise und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Im nachgewiesenen Garantiefall übernimmt coxalı retrospektiv die Kosten der Rücksendung.
•Bei einem Austausch von LED-Modulen oder Betriebsgeräten kann es auf Grund des technischen Fortschritts und hieraus resultierender Veränderung des Lichtstroms und der Lichtfarbe von Zulieferer abhängigen Produkten zu Abweichungen in den Lichteigenschaften gegenüber den Ursprungsprodukten kommen. Die Farbtoleranz von LED-Modulen ist von der Herstellergarantie nicht umfasst. Der Lichtstrom und die Leistung unterliegen bei einem neuem LED-Modul einer Toleranz von +/- 10%.
•Nach erfolgter Reparatur oder dem Tausch von Komponenten verlängert sich die Garantie der coxalı-Leuchte nicht automatisch.
•Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Eigentümers einer coxalı-Leuchte werden durch diese Garantiebedingungen nicht ausgeschlossen, eingeschränkt oder abgeändert.
Gerichtsstand
Alle Angebote, Bestätigungen und Verträge unterliegen deutschem Recht. Die Parteien verpflichten sich, alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit einem Vertrag zunächst durch Gespräche und Verhandlungen gütlich beizulegen. Alle Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, werden ausschließlich von den örtlichen Gerichten in Weimar bzw. Erfurt entschieden, mit der Maßgabe, dass coxalı auch berechtigt ist, den Käufer vor einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen. Das UN-Kaufrechts-übereinkommen gilt nicht. Das Recht von coxalı bzw. des Käufers auf Unterlassung zu klagen und Rechtsschutz durch gerichtliche Verfügungen zu ersuchen oder Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Ansprüche gegenüber der anderen Partei durchzusetzen, wird davon nicht berührt.