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cox­alı — con­crete daylıght

mit Sitz in 99423 Weimar/Thüringen, Deutsch­land, gewährt eine Her­stel­ler­garantie von drei Jahren.

cox­alı — con­crete day­light garantiert gemäß den hier näher beze­ich­neten Bedin­gun­gen während eines Garantiezeitraums von drei Jahren ab Kauf- bzw. Liefer­da­tum, dass cox­alı-Leucht­en bei bes­tim­mungs­gemäßem Gebrauch nach bestem Wis­sen und Gewis­sen frei von Her­stel­lungs- und Mate­ri­alfehlern sind.

•Diese Her­stel­ler­garantie gilt nur in den Mit­glied­staat­en der Europäis­chen Union (EU) und der Europäis­chen Frei­han­del­sas­sozi­a­tion (EFTA) und nur gegenüber Kun­den, die das Pro­dukt in einem Mit­glied­staat der EU oder EFTA erst­ma­lig erwor­ben und in Betrieb genom­men haben.

•Die Garantiezeit begin­nt mit Über­gabe der Leuchte an den Ver­brauch­er oder berechtigten Unternehmer. Die auf den berechtigten Unternehmer ent­fal­l­en­den Garantiezeit­en wer­den nicht auf den Ver­brauch­er angerechnet.

•Die Garantie gilt nur im Zusam­men­hang mit der orig­i­nalen Rechnung.

•Die Garantie erstreckt sich auf Mate­r­i­al, Kon­struk­tions- und/oder Fab­rika­tions­fehler und umfasst die kom­plette cox­alı-Leuchte.

•Die Garantie gilt nur, wenn die cox­alı-Leuchte fach­män­nisch, gemäß der beigelegten Mon­tagean­leitung instal­liert, durch einen Fach­mann angeschlossen und in Betrieb geset­zt wurde.

•Die Garantie erlis­cht, wenn selb­ständig Ein­griffe, tech­nis­che Verän­derun­gen und/oder Repara­turen an der cox­alı-Leuchte erbracht wurden.

•Die Garantie erlis­cht, wenn durch Ver­schmutzung, Anwen­dungs- und Betrieb­s­fehler, durch höhere Gewalt (wie z.B. Feuer, Blitzschlag, Hochwass­er, Stürme, durch Men­schen verur­sachte Gefahren etc.), mech­a­nis­che Beschädi­gun­gen wie z.B. Trans­ports­chä­den oder durch andere Gewal­tein­wirkun­gen, Schä­den verur­sacht werden.

•Die Garantie erlis­cht, wenn die nach den ein­schlägi­gen tech­nis­chen Nor­men bzw. pro­duk­t­spez­i­fisch angegebe­nen zuläs­si­gen Gren­zw­erte für Tem­per­a­turen und Span­nun­gen und andere Umwelt­pa­ra­me­ter nicht über­schrit­ten werden.

•Die Garantie erlis­cht, wenn die cox­alı-Leuchte nicht in Übere­in­stim­mung mit den vorgegebe­nen Pro­dukt- und Anwen­dungsspez­i­fika­tio­nen (gemäß aller beige­fügten Doku­mente wie z.B. Pro­duk­t­daten­blatt, Pro­duk­tbeschrei­bung, Mon­tagean­leitung etc.) ver­wen­det wurde.

•Die Garantie erlis­cht in Fällen des Vor­satzes und der groben Fahrläs­sigkeit, resul­tierend in Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit von Men­schen. Eigen­tümer von cox­alı-Leucht­en soll­ten zur Wahrung ihrer Ansprüche aus dieser Her­stel­ler­garantie, inner­halb von 30 Tagen ab Fest­stellen eines Defek­tes, schriftlich unter Beifü­gung ein­er Kopie der orig­i­nalen Rech­nung, einen entsprechen­den Nach­weis über den einge­trete­nen Defekt führen und diesen via info@coxali.de kundtun.

cox­alı-Leucht­en sind unikate Design­er-Leucht­en und kön­nen nicht vor Ort und von drit­ten Per­so­n­en repari­ert wer­den. cox­alı-Leucht­en müssen im Falle eines Defek­ts an cox­alı, Wag­n­er­gasse 30, D‑99423 Weimar, Deutsch­land zurück gesandt wer­den. Die Rück­sendung muss in jedem Fall in der Orig­i­nalver­pack­ung erfol­gen. Die Orig­i­nalver­pack­ung kann, z.B. bei eventuellem Ver­lust, für die Rück­sendung lei­h­weise und kosten­frei zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Im nachgewiese­nen Garantiefall übern­immt cox­alı ret­ro­spek­tiv die Kosten der Rücksendung.

•Bei einem Aus­tausch von LED-Mod­ulen oder Betrieb­s­geräten kann es auf Grund des tech­nis­chen Fortschritts und hier­aus resul­tieren­der Verän­derung des Licht­stroms und der Licht­farbe von Zulief­er­er abhängi­gen Pro­duk­ten zu Abwe­ichun­gen in den Lichteigen­schaften gegenüber den Ursprung­spro­duk­ten kom­men. Die Farbtol­er­anz von LED-Mod­ulen ist von der Her­stel­ler­garantie nicht umfasst. Der Licht­strom und die Leis­tung unter­liegen bei einem neuem LED-Mod­ul ein­er Tol­er­anz von +/- 10%.

•Nach erfol­gter Reparatur oder dem Tausch von Kom­po­nen­ten ver­längert sich die Garantie der cox­alı-Leuchte nicht automatisch.

•Die geset­zlichen Gewährleis­tungsrechte des Eigen­tümers ein­er cox­alı-Leuchte wer­den durch diese Garantiebe­din­gun­gen nicht aus­geschlossen, eingeschränkt oder abgeändert.

Gerichts­stand

Alle Ange­bote, Bestä­ti­gun­gen und Verträge unter­liegen deutschem Recht. Die Parteien verpflicht­en sich, alle Stre­it­igkeit­en aus oder in Zusam­men­hang mit einem Ver­trag zunächst durch Gespräche und Ver­hand­lun­gen gütlich beizule­gen. Alle Stre­it­igkeit­en, die nicht gütlich beigelegt wer­den kön­nen, wer­den auss­chließlich von den örtlichen Gericht­en in Weimar bzw. Erfurt entsch­ieden, mit der Maß­gabe, dass cox­alı auch berechtigt ist, den Käufer vor einem anderen zuständi­gen Gericht zu verk­la­gen. Das UN-Kaufrechts-übereinkom­men gilt nicht. Das Recht von cox­alı bzw. des Käufers auf Unter­las­sung zu kla­gen und Rechtss­chutz durch gerichtliche Ver­fü­gun­gen zu ersuchen oder Maß­nah­men zu ergreifen, um ihre Ansprüche gegenüber der anderen Partei durchzuset­zen, wird davon nicht berührt.

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