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Mit Ablauf der Wider­spruchs­frist beim Deutschen Patent- und Marke­namt (DPMA) für die zu schützende Wort­marke (die hier aus rechtlichen Grün­den nicht mehr erwäh­nt wer­den darf) gab es frist­gerecht am let­zten Tag einen Wider­spruch aus Ameri­ka, wie mir heute offiziell verkün­det wurde.

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